Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.diemelsee.de veröffentlichte Webseite der Gemeinde Diemelsee.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen desHessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 07.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung
  • einer Sichtprüfung von jemandem mit Sehproblemen mit dem Screenreader NVDA.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungenvollständig vereinbar.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2025  erstellt und zuletzt am 08.07.2025 überprüft und aktualisiert. 

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Sie erreichen uns über folgende Kontaktwege:

Gemeinde Diemelsee
Der Gemeindevorstand

Am Kahlenberg 1
34519 Diemelsee – Adorf

Telefon: +49 (0)5633 98 99 0
Telefax: +49 (0)5633 98 99 30
E-Mail: gemeinde@diemelsee.de

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

 

Quellen

  • Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT
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