Fischereischein für ausländische Angler
Angeln am Diemelsee und danach den frischen Fisch zubereiten. Einfach Köstlich. Damit ihr unbeschwert eurem Hobby nachgehen könnt, gibt es hier alle Informationen zum Angelschein, Raubfischangeln, Bootsverleih, zu den Bestimmungen, der Gewässerkarte, dem Ausländerfischereischein und Gastgeber. Viel Spaß beim Angeln!
Auch unsere Nachbarn und Angler aus anderen Ländern können bei uns angeln gehen. Dafür gibt es bei uns den Ausländerfischereischein.
Deutsch – Bestimmungen zum Ausländerfischereischein
Durch das Hessische Fischereigesetz wurde der Ausländerfischereischein in Hessen eingeführt. Er wird Personen auf Antrag erteilt, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins, nachweisen (§ 28 Nr. 3 HFischG).
Der Schein hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten (§ 29 Nr. 3 HFischG) und kostet 12,50 € Gebühr.
Neben dem Auslandsfischereischein ist zum Angeln für das jeweilige Gewässer, an dem geangelt wird, ein Erlaubnisschein notwendig.
Für die Beantragung des Auslandsfischereischeines sind folgende Unterlagen notwendig:
- ausländischer Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein
- Ausweis oder Reisepass der antragsstellenden Person
- 1 Passbild
- 12,50 € Verwaltungsgebühr
Der Auslandsfischereischein kann während der Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Diemelsee beantragt werden:
Gemeinde Diemelsee, Am Kahlenberg 1, 34519 Diemelsee-Adorf, Tel.: +49 (0)5633 – 98990